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   OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00   

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https://dejure.org/2001,4599
OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungspfändung; Nachfolgende Zahlung; Drittschuldner; Einheitlicher Erwerbsvorgang; Mehraktiger Erwerbsvorgang

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 2; ; KO § 37; ; KO § 41; ; BGB § 203; ; ZPO § 829 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 30; KO § 37
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen bei einer Forderungspfändung L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderungspfändung - Zahlung des Drittschuldners - Anfechtung beider Rechtshandlungen - Klagebegehren - Zeitpunkt der Anfechtungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 551
  • VersR 2003, 1317 (Ls.)
  • WM 2001, 2318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Forderungspfändung und nachfolgende Zahlung des Drittschuldners sind zwei selbständig anfechtbare Rechtshandlungen und stellen keinen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang dar (BGH in ZIP 2000, 898).

    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).

    Insoweit ist bei Pfändung von Forderungen aus einem Kontokorrentverhältnis nur dann auf den Zeitpunkt der Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner als dem gemäß § 829 Abs. 3 ZPO für die Wirksamkeit der Pfändung (vgl. BGH in ZIP 2000, 898) maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, wenn infolge eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegenüber der Bank unmittelbar ein Pfandrecht an dieser Forderung entstand.

    Dass der IX. Zivilsenat mit seinem Urteil vom 21.03.2000 (ZIP 2000, 898) hiervon abweichen wollte, ist nicht erkennbar.

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Genügend ist vielmehr, dass das Klagebegehren des Konkursverwalters darauf hinausläuft, einen vom Beklagten erworbenen Gegenstand wieder der Masse zurückzuführen, und dass dieses Begehren auf einen Sachverhalt gestützt wird, der die Voraussetzungen eines Anfechtungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH in WM 2001, 100; ZIP 2000, 899; BGHZ 135, 149).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Pfändungsverfügung ist als Verwaltungsvollstreckungsakt eine der Konkursanfechtung unterliegende Rechtshandlung eines Gläubigers (vgl. zuletzt BGH in NJW 2000, 1118; 1995, 1090; Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., Anm. 13 zu § 30 KO), die zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung geführt hat, weil durch sie die Forderung des Gemeinschuldners gegen die Commerzbank der Konkursmasse entzogen wurde.
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87

    Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Ausschlussfrist des § 41 KO ist durch den PKH-Antrag des Klägers vom 09.03.2000 gem. § 203 BGB gehemmt worden (vgl. BGH in NJW 1989, 3149), weil der Kläger mit diesem Antrag sein Anfechtungsrecht - auch bezogen auf die Pfändungsverfügung - hinreichend dargetan hat.
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 27 U 27/02

    Anfechtbare Rechtshandlung bei der Pfändung künftiger Aktivsalden eines

    Hierzu kann auf das von den Parteien in der Berufungsinstanz diskutierte Senatsurteil vom 7. Juni 2001 in der Sache 27 U 224/00 = OLGR Hamm 2001, 371 = WM 2001, 2318 = ZinsO 2002, 132 und zusätzlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1997, 3445 verwiesen werden.
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